Karpfenangelbestimmungen Südsee und Nordsee

REGLEMENT PECHE A LA CARPE - A LIRE

REGLEMENT PECHE A LA CARPE - A LIRE

Angelbestimmungen für den South Lake und den North Lake

Nur Fahrzeuge, die zur Fischerlodge gehören oder in einem BIWI übernachten, dürfen tagsüber von 8 bis 20 Uhr auf dem Fischereidamm verkehren (unnötige Fahrten vermeiden, ansonsten am Eingang des Anwesens parken).

Es sind ausschließlich die vom Gut verkauften, abgepackten Pellets, Babymais, Öl und Hanfsamen erlaubt. Das Mitbringen eigener Pellets ist strengstens untersagt und wird nicht angenommen.

 

Wir bevorzugen Boilies, die auf dem Weingut verkauft werden, akzeptieren aber auch Boilies bekannter Marken, sofern diese etikettiert, versiegelt und noch gültig sind. Die Verwendung dieser Boilies ist nach vorheriger Absprache mit uns gestattet.

Samen sind verboten.

 

Die Verwendung der an jeder Station bereitgestellten Fangvorrichtung (Fangnetz, Schlinge und Aushakmatte) ist obligatorisch.

 

 

Es ist strengstens verboten, von einem Angelplatz zum anderen oder vom Wellenbrecher aus zu angeln.

Angeln wird ausschließlich nach dem Catch-and-Release-Prinzip praktiziert.

Das Angeln mit Kunstködern und lebenden Ködern ist STRENGSTENS verboten, ebenso wie das Angeln auf Raubfische.

Funkgesteuerte Boote sind erlaubt.

Die Nutzung des Bootes ist dem Fischer vorbehalten.

Das Tragen einer persönlichen Rettungsweste ist auf dem Wasser und in Booten Pflicht.

3 Ruten pro Angler.

Nur ein Haken pro Angelschnur. Widerhakenlose Haken sind Pflicht, maximale Größe 4.

Mikro-Widerhaken oder zerkleinerte Widerhaken sind strengstens verboten.

Geflochtene Vorfächer und Hauptschnüre sind strengstens verboten , ebenso wie Monofilschnüre mit einer Stärke unter 35/100 oder über 40/100 . Bleikerne sind ebenfalls verboten. Zugelassen sind nur Montagen, die im Falle eines Bruchs ein einfaches Auswerfen des Bleis ermöglichen; eine Rute wird während der Session zur Kontrolle eingesammelt.

Es wird eine mindestens 30 cm lange, verwicklungsfreie Silikonhülle benötigt.

Zugelassen sind ausschließlich Heli Safe Kunststoffleinen , alle anderen Leinen sind verboten.

Hybrid- oder Festanschlussklemmen sind strengstens verboten.

Lebende Köder (Maden, Regenwürmer usw.) sind strengstens verboten.

Jegliches Hantieren mit Fischen zwischen dem See und dem Förderband muss mit dem Wiegesack und nicht mit den Armen erfolgen.

Fische mit einem Gewicht von über 20 kg dürfen nur im Wasser angefasst werden, das Gleiche gilt für Fotos.

Es ist unerlässlich, dass jeder Fischer ein Desinfektionsspray besitzt.

Der Fang muss sorgsam behandelt werden. Der Haken muss unbedingt aus dem Wasser entfernt werden, sobald der Fisch im Netz ist. Der Fisch muss stets feucht gehalten und schnellstmöglich in bestmöglichem Zustand wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Pro Fisch darf nur eine Person fotografiert werden (ausschließlich der Angler).

Alle Fische müssen sofort freigelassen werden, nachdem man kurz im Knien Fotos gemacht hat, bei denen sowohl die Fische als auch die Matte befeuchtet werden. Setzkescher (auch schwimmende) sind strengstens verboten und führen zum Ausschluss.

Verpflichtung, ein spezielles Fischdesinfektionsmittel zu besitzen und zu verwenden , das auf den Hakenstich und jede mögliche Wunde aufgetragen werden soll.

Es ist strengstens verboten, die Fische zu markieren oder zu verstümmeln.

Ein Angler muss sich stets in unmittelbarer Nähe der aufgestellten Angelruten aufhalten .

Schwimmen ist strengstens verboten

Minderjährige müssen jederzeit von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.

Die Unterkunft muss bei Ihrer Abreise sauber und frei von Müllsäcken sein, andernfalls wird Ihre Kaution einbehalten.

Haustiere müssen außerhalb des Zauns an der Leine geführt werden und innerhalb des Grundstücks unter ständiger Aufsicht ihrer Besitzer stehen. Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden keine Rückerstattungen, Verschiebungen oder Gutschriften gewährt.

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die offensichtlich betrunken sind oder Drogen konsumieren, unverzüglich und ohne Rückerstattung vom Gelände zu verweisen.

Das Verrichten der Notdurft auf dem Gelände ist strengstens verboten.

Zum Schutz der Umwelt: Beschädigen Sie die Vegetation nicht. Feuer am Boden sind verboten (Gaskocher und Grills sind erlaubt). Vermeiden Sie Lärm. Entsorgen Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern. Werfen Sie Ihre Zigarettenkippen nicht auf den Boden; der Platz muss bei Ihrer Abreise sauber und frei von Müllsäcken hinterlassen werden, andernfalls wird Ihre Kaution einbehalten.

Recycling: Mülltrennung ist eine einfache, tägliche Maßnahme zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Wir stellen Ihnen verschiedene Behälter (für Glas, Plastik und Hausmüll) zur Verfügung, um Ihnen das Leben zu erleichtern.

Auf dem Gelände sind die Ferienhäuser mit individuellen Klärgruben und die BIWI-Stationen mit Trockentoiletten ausgestattet. Um deren einwandfreie Funktion zu gewährleisten, ist es strengstens verboten, folgende Produkte in die Toiletten zu werfen:

  • Bleichen
  • Lösungsmittel
  • Antibiotika
  • Tampons und Damenbinden

Bei Ihrer Ankunft wird eine Kaution von 300 Euro für die Ferienhäuser und eine Kaution von 200 Euro für die Angelausrüstung (nicht in bar auszahlbar) fällig, die Ihnen bei Ihrer Abreise zurückerstattet wird.

AUSGEZEICHNETER AUFENTHALT IN DER DOMAINE DE PUYREGONDE